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TAF Erläuterung


TAF Erläuterung

Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg



Manual - Technische Angaben über Feuerungsanlagen (TAF)
Dieses Manual dienst einem leichteren und schnelleren Ausfüllen der TAF und soll als Hilfestellung dienen. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder technischen Erläuterungen bis ins Detail.

Erläuterungen:

a) Als verfahrensfreie Baumaßnahme nach § 50 Abs. 1 LBO gilt unter anderem der Einbau bzw. die Sanierung eines Schornsteins / Abgasleitung in oder an einem bestehenden Gebäude oder die Auswertung ode Änderung von Feuerstätten, sofern die Maßnahme nicht Bestandteil eines kenntnisgabepflichtigen oder genehmigungspflichtigen Bauvorhabens sind.

b) Kenntnisgabepflichtige Bauvorhaben nach § 51 LBO sind unter anderem die Errichtung von Wohngebäuden (ausgenommen Hochhäuser), landwirtschaftliche Betriebsgebäude auch mit Wohnteil etc.

c) Genehmigungspflichtige Buvorhaben nach § 49 LBO: soweit in den § 50 und 51 nichts anderes bestimmt ist, ist die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen genehmigungspflichtig.


1. Bauherr/in
Bitte die Kontaktdaten wie Name, Vorname und Anschrift angeben. Wenn möglich, noch die Telefonnummer oder E-Mail.


2. Baugrundstück
Wurde die Straße und Ort bereits unter Punkt 1 genannt, so reicht ein Verweis hierauf. Die Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstück sind nur bei Neubauten erforderlich. Sollte es sich um ein vermietetes Gebäude handeln, sind weiterführende Informationen, wie Name des Mieters, Geschoss, Telefonnummer (falls möglich) sinnvoll, um eine schnellere Kontaktaufnahme zu ermöglichen und Zeitverzögerungen im Vorfeld zu reduzieren.


3. Bauvorhaben
Angaben zum geplanten Bauvorhaben, wie z.B. Installation einer Abgasleitung/ Erneuerung des Heizkessels / Austausch eines Gasdurchlaufwassererhitzers / Anschluss einer Feuerstätte für feste Brennstoffe an den bestehenden Schornstein/ Sanierung des bestehenden Schornsteins etc.


4. Abgasanlage

Schornstein
Ankreuzen, soweit es sich bei der geplanten Baumaßnahme um einen Schornstein handelt. An Schornsteine können Feuerstätten angeschlossen werden, die für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe geeignet sind. Schornsteine müssen für die entsprechende Brennstoffe geeignet und zugelassen sein. (Kennzeichnung beachten).

Abgasleitung
Ankreuzen, soweit es sich bei der geplanten Baumaßnahme um eine Abgasleitung handelt. An Abgasleitungen dürfen nur Feuerungsanlagen angeschlossen werden, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Abgasleitungen müssen sowohl für die entsprechenden Brennstoffe, als auch ggfs. für die dazugehörige Feuerungsanlage geeignet und zugelassen sein (Kennzeichnung beachten).

Luft-Abgas-System
Ankreuzen, soweit es sich bei der Baumaßnahme um Luft-Abgas-Systeme handelt. Diese Luft-Abgas-Systeme sind für Feuerstätten mit spezieller Verbrennungsluftzuführung konzipiert. Bei diesem System wird die benötigte Verbrennungsluft über einen separaten (ineinander, nebeneinander) Schacht der Feuerstätte zugeführt.

System
Ankreuzen, soweit der/die geplante Schornstein/e / Abgasleitung als Einheit von einem Hersteller bezogen wird. Bei Auswahl einer Systemabgasanlage entfällt das Ausfüllen der unten stehenden Tabelle. Bitte Hersteller und Typ angeben.

Einfachbelegung
Ankreuzen, soweit an die geplante Abgasanlage nur eine Feuerstätte angeschlossen werden soll bzw. angeschlossen ist.

Mehrfachbelegung
Ankreuzen, soweit an die geplante Abgasanlage mehr als eine Feuerstätte angeschlossen werden soll oder mehrere Feuerstätten angeschlossen sind.

Feuchteunempfindlich
Ankreuzen, soweit die geplante Abgasanlage kondensatdicht ist. Diese Information kann den Produktinformationen entnommen werden.

Feuchteempfindlich
Ankreuzen, soweit die geplante Abgasanlage nicht kondensatdicht ist. Diese Informationen kann den Produktinformationen entnommen werden.

Unterdrukbetrieb
Die Abgase werden auf Grund des thermischen Auftriebs ins Freie geleitet. Dadurch entsteht in der Abgasleitung ein Unterdruck

Überdruckbetrieb
Die Abgase werden mit Hilfe eines Ventilators ins Freie geleitet. So entsteht in der Abgasleitung ein Überdruck. Dadurch musss die Abgasleitung eine erhöhte Dichtheit (zusätzl. Dichtungen, besondere Stecksysteme) aufweisen.

Montageanlage
Ankreuzen, soweit eine Abgasanlage unter der Verwendung von kompatiblen Komponenten eingebaut werden soll, z.B. Kunststoffabgasleitung in vorhandenen Schornstein.

Wirksame Höhe
Hier ist die Höhe über dem Anschluss der obersten Feuerstätte in Meter einzutragen.

Lichte Weite
Hier ist der Querschnitt in Zentimeter einzutragen (Innenmaß), entweder bei einem rechteckigem Querschnitt die Länge x Breite oder bei einem runden kreisförmigen Querschnitt den Durchmesser

Bemessung
Die Dimensionierung des Querschnitts wurde vom Hersteller vorgegeben oder nach DIN durchgeführt. Bitte die entsprechende Berechnung beilegen.


5. Feuerstätten


Hersteller, Typ
Angaben entsprechend Ihrer Produktauswahl

Art der Feuerstätte (z.B. Kaminofen Umlaufwasserheizer, Gas-Brennwertgerät, Öl--Verdampfungsbrenner

Nennwärmeleistung
Diese Angabe finden Sie auf dem Typenschild (auf der Feuerstätte) oder in den Herstellerunterlagen

Abgastemperatur
Diese Angabe finden Sie iin den Herstellerunterlagen

Brennstoffe
Die möglichen Brennstoffe sind unterhalb der Tabelle genannt.

Verwendbarkeitsnachweis
Nennung der Zulassungsnummer oder Norm nach der die Feuerstätte geprüft wurde. Diese Angabe finden Sie in den Herstellerunterlagen.

Feuerungseinrichtungen
Bitte kreuzen Sie diejenigen Punkte an, die an der geplanten Feuerungsanlage zutreffend sind.

Mit Gebläse
Die geplante Feuerstätte verfügt über ein Gebläse.

Ohne Gebläse
Die geplante Feuerstätte verfügt über kein Gebläse.

Mit Strömungssicherung
Die geplante Feuerstätte hat eine Strömungssicherung. Diese Angabe kann aus den Herstellerunterlagen entnommen werden.

Ohne Strömungssicherung
Die geplante Feuerstätte hat keine Stromungssicherung. Diese Angabe kann aus den Herstellerunterlagen entnommen werden.

Luftversorung vom Aufstellraum
Keine Verbrennungsluftöffnung ins Freie.

Luftversorgung vom Freien
Öffnungen oder Kanäle zur Verbrennungsluftversorgung ins Freie.

Verbrennungsluftumspülte Abgasleitung im Aufstellraum
Die Abgasleitung wird in einem Überrohr, mit größerem Durchmessergeführt. Die Verbrennungsluft wird in diesem Ringspalt (Abstand zwischen Überrohr und Abgasleitung) der Feuerstätte zugeführt.


6. Lüftungseinrichtungen

Hier sind nur Angaben erforderlich, wenn

  • Feuerungsanlage > 35 kW Nennwärmeleistung (f° Nennwärmeleistung > 35 kW)
  • die Raumgröße nicht ausreichend ist und
  • ein Verbrennungsluftverbund (die in den angrenzenden Räumen vorhandene Raumluft kann unter Bedingungen zur Verbrennungsluftversorung herangezogen werden) nicht ausreichend ist,
  • oder die Verbrennungsluft nicht über separate Leitungen der Feuerungsanlage zugeführt wird.
Die Zuluftöffnung muss mind. 150 cm² freien Querschnitt aufweisen und kann auf zwei Öffnungen zu je 75 cm² aufgeteilt werden.Wird die Zuluft über Schächte oder Kanäle geführt, so muss der Querschnitt strömungstechnisch aquivalent bemessen sein. Dies bedeutet, dass durch den Strömungswiderstand des Schachtes der Querschnitt entsprechend größer bemessen werden muss, damit ausreichend Verbrennungsluft zugeführt werden kann.


7. Sonstige Angaben

Sollten weitere Ergänzungen erforderlich oder hilfreich sein, so können diese in diesem Feld gemacht werden.

Bauherr/in Entwurfsverfasser/in, Fachplaner/in, Fachunternehmer/in
In die vorgesehenen Felder sind Datum und Unterschrift einzutragen.

Hinweise bezüglich anderer einzuhaltenden Anforderungen

§ 19 Absatz 1 der 1. BlmSchV (Ableitbedingungen für Abgase) [1]
(1) Die Austrittsöffnung von Schornsteinen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 22. März 2010 errichtet oder wesentlich geändert werden, müssen

1. bei Dachneigungen

a) bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein,

b) von mehr als 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2 Meter und 30 Zentimeter haben.

2. bei Feuerungsanlagen mit einer Gesamtwärmeleistung bis 50 kW muss in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens 1 Meter überragen, der Umkreis vergrößert sich um 2 Meter je weitere angefangene 50 Kilowatt bis auf höchstens 40 Meter.


§ 4 Absatz 2 EWämreG (anteilige Nutzungspflicht) [2]
Bei Wohngebäuden, für die vor dem 01. April 2008 der Bauantrag gestellt oder beim Kenntnisgabeverfahren die Bauvorlagen erstmalig eingereicht wurden, sowie bei allen bis dahin bereits errichteten Wohngebäuden müssen ab dem 01. Januar 2010 mindestens 10% des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden, wenn ein Austausch der Heizungsanlage erfolgt.


Quellen:
[1] Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BlmSchV)
[2] Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg
(Erneuerbare-Wärme-Gesetz-E-WärmeG)