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Dunstabzugshauben


Dunstabzugashauben und Feuerstätten

Auszug aus der Feuerungsverordnung Baden-Württemberg (vom Januar 1996)

§ 4 Aufstellung von Feuerstätten

(2) Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner, abgesaugt wird, nur aufgestellt werden, wenn

  • ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der luftabsaugenden Anlage durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird, oder
  • die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird, oder
  • die Abgase der Feuerstätten über die luftabsaugenden Anlagen abgeführt werden oder
  • durch die Bauart oder die Bemessung der luftabsaugenden Anlagen sichergestellt ist, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.
Feuerstätten sind vielfach in Wohnungen (Kaminöfen, Kachelöfen, offene Kamine, Einzelraumfeuerstätten betrieben mit festen, flüssigen oder gasförmingen Brennstoffen) aufgestellt und die benötigte Verbrennungsluft wird dem / den Aufstellräumen entnommen.

Da vielfach in modernen Küchen eine Dunstabzugshaube betrieben wird, welche die Küchendünste ins Freie abführt, kann dadurch leicht ein Unterdruck in den Aufstellräumen entstehen. Moderne Dunstabzugshauben weisen einen Luftdurchsatz bis zu 1.200 m³ auf. Das heißt, dass bei einer angenommenen Wohnraumgröße von 100 m² ein Luftinhalt von ca. 250 m³ vorhanden ist. Durch den Strömungswiderstand geschlossener Fenster kann die abgeführte Luftmenge der Dunstabzugshaube nicht sofort dem Wohnraum wieder zugeführt werden.

Daher muss das zur Verfügung stehende Verbrennungsluftvolumen mit dem Faktor 0,4 multipliziert werden (dichte Fenster = 0,4). Daraus ergibt sich das in Anrechnung bringbare Verbrennungsluftvolumen des Rauminhaltes (250 m³ anrechenbares Luftvolumen bei 250 m³ Rauminhalt).

Es ist eine leichte Rechenaufgabe, in welchem Zeitraum die vorhandene Luft abtransportiert ist und ein Unterdruck in der Wohnung entsteht.

Da im allgemeinen heute dichtschließende Fenster und Türen eingebaut werden, kann ohne entsprechende Durchausgleichöffnung ins Freie nicht genügend Luft (Verbrennungsluft) nachströmen. Die Folge davon ist, dass in der Feuerstätte aufgrund des Luftmangels die CO-Bildung erheblich zunimmt und gleichzeitig der Schornstein, der ja ohne "Motor" die Abgase abtransportieren muss, nicht mehr genügend Auftrieb (Zug) hat.

Austretende Abgase sind die Folge!


Geeignete Maßnahmen können sein:

  • eine Dunstabzugshaueb verwenden, die mittels doppeltem Rohrsystem die abgesaugte Luft wieder über das Gebläse ansaugt.
  • über eine mechanisch kontrollierte Lüftungseinrichtung gewährleisten, dass keine größere Druckdifferenz als 4 Pa entstehen kann (Nachweis vom Hersteller erforderlich).
  • Nährungsschalter am Fenster, der so genannte Fensterkontaktschalter, der sicher stellt, dass die Dunstabzugshaube nur funktionieren kann, wenn über das Fenster genügend Luft hinzugeführt wird und kein Unterdruck entstehen kann.

Betrieb von Luft absaugenden Einrichtungen in Nutzungseinheiten mit raumluftabhängigen Feuerstätten mit Überwachung des Luftdrucks